Der Unfall ist passiert, Sie haben alles getan, was am Unfallort zu erledigen ist.
Jetzt geht es daran, Ihr Fahrzeug wieder in Ordnung zu bringen.

  • Werkstatt
    Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig ist, muss es jetzt mit fremder Hilfe in die Werkstatt.
    Klären Sie dazu vorher die mögliche Kostenübernahme.
    Falls Sie in unserem Einzugsgebiet den Unfall hatten oder Ihr Fahrzeug bei uns in gute Hände geben wollen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
    Wir verfügen über eigene Transportmöglichkeiten und können auch gleich ein Ersatzfahrzeug mitbringen.
  • Versicherung
    Bei einem Unfall wird die Schuldfrage niemals vor Ort geklärt. Also müssen alle beteiligten Versicherungen (die des Unfallgegners und die eigene Versicherung) möglichst noch am Unfalltag informiert werden. Es ist eine gute Idee, das Aktenzeichen der Polizei, die den Unfall aufgenommen hat zur Hand zu haben.
    Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihr Unfallgegner seine Versicherung informiert.
    Bei dieser Gelegenheit klären Sie mit der Versicherung auch, ob die Versicherung die Kosten für einen Gutachter übernimmt oder selbst einen Gutachter benennt oder beauftragt. Manchmal reicht auch zunächst die Einreichung eines Kostenvoranschlages.
  • Rechtsbeistand
    Ein Rechtsanwalt kann Ihnen auch behilflich sein, wenn es Unklarheiten darüber gibt, welche Nebenkosten Sie erstattet bekommen können.
    Zur Klärung einer Schuldfrage kann er Sie vor Gericht vertreten.
    Auf der sicheren Seite ist man da mit einer Verkehrsrechtschutzversicherung.

Beachten Sie dabei aber bitte, dass sowohl Rechtsanwälte und Versicherungen auch eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen könnten.

Wir wünschen Ihnen in jedem Fall, dass Ihnen ein Unfall erspart bleibt!